Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an
der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder
Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten
schriftlich bestellen.
Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann
1. von einem
Mitarbeiter des Unternehmens oder Betriebes, dem auch andere Aufgaben
übertragen sein können,
2. von einer dem
Unternehmen oder Betrieb nicht angehörenden Person oder
3. vom Unternehmer
oder Inhaber eines Betriebes wahrgenommen werden.
Ich biete Ihnen diese Funktion extern an.
Als externer
Gefahrgutbeauftragter in Ihrem Hause werden
folgende Aufgaben übernommen:
-
Feststellung des Gefahrgutaufkommens
-
Erstellung eines Gefahrgut-Organigramms
Ihres Hauses
- Jährliche Unterweisung der am
Transprt beteiligten Personen
- Gefahrgutbegehung in Ihrem Unternehmen je nach Vertrag